Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen und Unternehmen sowie die Verwaltung daraus resultierenden Vermögens im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.