Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Beteiligung an anderen Unternehmen. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.