| Gegenstand | a) Der Im- und Export mit Waren aller Art, soweit keine Genehmigungspflicht besteht, insbesondere mit Bekleidungsartikeln, Textilien, Schuhen, Lederwaren, Accessoires, Haushaltsartikel, Spielwaren, sowie Uhren und Schmuck. b) Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit keine Genehmigungspflicht besteht, insbesondere mit Bekleidungsartikeln, Textilien, Schuhen, Lederwaren, Accessoires, Haushaltsartikel, Spielwaren, sowie Uhren und Schmuck. c) Die Übernahme von Handelsvertretungen, Anbahnung und Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen sowie Erbringung von Beratungsdienstleistungen. |