Die Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitglieder (directors). Die Gesellschaft wird von sämtlichen Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten
und mit der Befugnis, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften als Vertreter Dritter zu vertreten
Gegenstand
(a) der Betrieb der folgenden Bankgeschäfte: Einlagengeschäft (§1 Abs. 1 S. 2 Nr.1 KWG) und Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG); (b) das Betreiben von Zahlungsdiensten, die den in § 1 Abs. 1 S. 2 Zahlungsdienstegesetzes (ZAG) genannten Zahlungsdiensten entsprechen;
(c) der Lloyds Bank plc direkten Zugang zur Verwaltung der durch TARGET2 aus- und eingehenden Euro-Zahlungsströme, ein Zahlsystem im Geschäftsverkehr zwischen Banken zur Bearbeitung von grenzüberschreitenden Überweisungen in Echtzeit, zu verschaffen. (d) als zuständige Bank zur Durchführung von Euro-Zahlungen für Lloyds Banking Group plc zu handeln. (e) der Lloyds Bank plc Zugang zu den Einlagen- und Finanzierungseinrichtungen der Europäischen Zentralbank zu verschaffen.