| Gegenstand | Die Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften jeglicher Art und Rechtsform, insbesondere im Immobilienbereich, vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind, sind ausgeschlossen. |