Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken und Geschäftsanteilen von Unternehmen im In- und Ausland, Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens