| Gegenstand | Die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen, die Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verwalten, die Ausübung damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte mit Ausnahme solcher, die unter § 34 c GewO fallen sowie die technische und wirtschaftliche Beratung in jenen Gebieten. |