| Gegenstand | Errichtung und Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sowie die Haltung, Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen gründen, erwerben, pachten, sich an Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |