| Gegenstand | Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, das Erbringen entgeltlicher Dienstleistungen gegenüber diesen und anderen Unternehmen sowie jeweils sämtliche damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Handlungen vorzunehmen und alle ge-schäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks oder des Unternehmensgegenstands notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten sowie andere Unternehmen im In- und Ausland zu erwer-ben und sich an solchen zu beteiligen oder deren persönliche Haftung zu übernehmen. |