Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Erbringung erlaubnisfreier Dienst- und Beratungsleistungen.
(2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO.