| Gegenstand | a) Das Halten, Verwalten und der Erwerb von Vermögenswerten, insbesondere von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Immobilien sowie Patent-, Marken- und Namensrechten, unter anderem auch Internet-Domains, sowie
b) die Beratung von Unternehmen, insbesondere, aber nicht ausschließlich auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, und die Vortragstätigkeit, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |