Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte