| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen; die Finanzierung verbundener Unternehmen und verwandte Geschäfte, insbesondere Hinterlegungen und andere Kreditsicherungen zugunsten verbundener Unternehmen; sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung. Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfordern, sowie sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. |