Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
die Herstellung digitaler und künstlerischer Inhalte, Werke und Dienstleistungen, zur Vermarktung kommerzieller Produkte für industrieübergreifende Auftraggeber.