| Gegenstand | Bauunternehmung. Generalübernahme schlüsselfertiger Bauprojekte. Übernahme kompletter Ausführungsleistungen und von Planungsaufgaben für Bauvorhaben im Rahmen eines Bauvertrages. Allgemeine Bauberatung, Beratung der Bauherren über mögliche Bauvorhaben, Bauleitung, Kauf und Verkauf aller Art von Immobilien-Objekten/Projekten. Vermittlung aller Art von Bau- und Immobilien-Objekten/Projekten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem
vorstehenden Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben
oder sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |