Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 17.11.2020 mit der N26 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 151080 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 07.12.2020 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Technische Unterstützungsdienstleistungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten Dritter, wie beispielsweise die Verarbeitung und Speicherung von Daten, vertrauensbildende Maßnahmen und Dienste zum Schutz der Privatsphäre, Nachrichten- und Instanzenauthentisierung, Bereitstellung von IT- und Kommunikationsnetzen sowie Mobile Apps zum Tracking von Zahlungstransaktionen; die Gesellschaft gelangt dabei zu keiner Zeit in den Besitz der im Rahmen von Zahlungstransaktionen zu übermittelnden Geldbeträge. Sie erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes.