| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, von Wissenschaft und Forschung, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des demokratischen Staatswesens in Bezug auf das Themenfeld der Radikalisierungsprävention und der Deradikalisierung, insbesondere in Bezug auf die von diesem Themenfeld betroffenen Zielgruppen der radikalisierten und radikalisierungsgefährdeten Menschen (sozial Benachteiligte, Bildungsbenachteiligte, arbeitsmarktpolitisch Benachteiligte, Haftinsassen, Lernbeeinträchtigte, Jugendliche) sowie damit konfrontiertes Fachpersonal (insbesondere der Jugendhilfe, der Bildung, des Strafvollzuges).
Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: Durchführung von Projekten der Forschung und Entwicklung im Bereich der Bildung sowie in den Bereichen Jugendhilfe, der Förderung internationaler und demokratischer Gesinnung sowie des demokratischen Staatswesens. Durchführung von Projekten der Radikalisierungsprävention und/oder Deradikalisierung, der Förderung der internationalen und demokratischen Gesinnung (z.B. die Durchführung von Bildungsmaßnahmen, Bildungsprojekten, Schulungen, Seminaren und Veranstaltungen zur politischen und interkulturellen Bildung). Entwicklung, Einsatz und Verbreitung von pädagogischen Methoden der Radikalisierungsprävention und/oder Deradikalisierung, Methoden zur Förderung von Demokratie- und Konfliktkompetenz sowie sozialer Kompetenz in Bildungsmaßnahmen, Modell- und Forschungsprojekten; Entwicklung und Verbreitung von Informations- und Bildungsmedien (Lehr- und Lernmaterial, digitale Medien) im Themenfeld der Radikalisierungsprävention und/oder Deradikalisierung. Zeitnahe Veröffentlichung und Verbreitung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Anregung von Diskussionsprozessen in der Öffentlichkeit zu Fragen der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung u. a. durch die Durchführung von Fachveranstaltungen, Bildungsangeboten, Forschungsprojekten und Publikationen. Verbesserung des Wissens und der fachlichen Zusammenarbeit von Akteuren, Projekten, Programmen und Institutionen, die sich beruflich oder ehrenamtlich mit dem Themenfeld der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung und/oder radikalisierten und/oder radikalisierungsgefährdeten Zielgruppen beschäftigen, u. a. durch die Umsetzung von Fachveranstaltungen, Fachgesprächen, Fachgremien. Dabei kann die Gesellschaft jederzeit jede andere, hier nicht beispielhaft aufgeführte Maßnahme, die der unmittelbaren Verwirklichung der vorgenannten Zwecke dient, aufnehmen. Einer Änderung dieses Gesellschaftsvertrages bedarf es insoweit nicht.
Zur Verwirklichung der vorbezeichneten Maßnahmen kann sich die Gesellschaft auch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 AO bedienen, nicht nur eigene Einrichtungen unterhalten, sondern sich an solchen auch beteiligen. |