| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen von Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen. |