| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" gemäß § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft sind:
a) die Förderung des Natur- und Umweltschutzes,
b) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Rare, Incorporation, Arlington, Virginia / USA (im Folgenden "Rare US") (§ 58 Nr. 1 AO).
RARE US wird die von der Gesellschaft beschafften Mittel selbstlos und gemeinnützig sowie ausschließlich und unmittelbar in ihren globalen Projekten in Natur- und Umweltschutzprojekten sowie in der Entwicklungszusammenarbeit einsetzen oder mit der Maßgabe des ausschließlichen und unmittelbaren Einsatzes für die gemeinnützigen Zwecke "Förderung des Natur- und Umweltschutzes" und/oder "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit" an andere gemeinnützige Körperschaften weiterleiten.
2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
a) die Weiterleitung von Mitteln an Rare US, die die Gesellschaft im Rahmen von Zuwendungen oder auf andere Weise selbst vereinnahmt;
b) die Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit über Maßnahmen zur Vorsorge gegen Natur- und Umweltschäden;
c) die Veranstaltung, Durchführung und Teilnahme von/an nationalen und internationalen Seminaren, Workshops und Fachgruppen sowie die Entwicklung von lnternetauftritten und Informationsmaterialien zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes und der Entwicklungszusammenarbeit; d) Kontaktaufnahme mit Ministerien im In- und Ausland, insbesondere Umwelt und Entwicklungsministerien, zu den internationalen UN-Verträgen zum Klimawandel, BioDiversität und Nachhaltigkeitszielen mit dem Ziel, Natur- und Umweltschutzprojekte bzw. Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit im jeweiligen Staat zu ermöglichen;
e) Planung und Durchführung von Projekten, Trainings und vergleichbaren Maßnahmen im In-und Ausland zur Verwirklichung und Förderung des Natur- und Umweltschutzes und der internationalen Entwicklungszusammenarbeit;
f) Projektmanagement und -aufsicht in Entwicklungsländern während der Umsetzung von Entwicklungs- und Naturschutzprojekten sowie projektbezogene Tätigkeiten mit dem Ziel des Natur- und Umweltschutzes und/ oder zur Förderung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. |