| Gegenstand | 1. Ziel der Gesellschaft ist, Kinder und ihre Familien in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Dabei ist es der Gesellschaft insbesondere wichtig, Kinder mit speziellem Förderbedarf, Kinder in Familien mit Migrationsgeschichte und Kinder in Regenbogenfamilien zu unterstützen und das Erlernen unterschiedlicher Sprachen zu fördern.
2. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Erziehung b) die Förderung der Bildung c) sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. 3. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch zu a): die Einrichtung, Übernahme und Unterhaltung von Kindertagesstätten und Großtagespflegestellen, die Einrichtung, Übernahme und Unterhaltung von Familienzentren und Erziehungsberatungsstellen, die Durchführung von erziehungsbezogenen Bildungs- und Beratungsangeboten für Eltern (z.B. Umgang mit Medien), zu b): die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der frühkindlichen Bildung, die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften, z. B. interkulturelle Kommunikation, zu c): die Entwicklung und Durchführung bedarfsgerechter Angebote für sozial benachteiligte Familien (z.B. Organisation von Nachbarschaftshilfe), die Umsetzung von lnklusionskonzepten für psychisch und körperlich benachteiligte Kinder (z.B. themenbezogene Elterntreffs, Beratungsangebote). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |