Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Errichtung sowie die Investition in bebaute und unbebaute Grundstücke sowie damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, insbesondere der Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Gründung von Projektgesellschaften.