| Gegenstand | Ausschließlich die Verwaltung von Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, einschließlich der Beteiligung als geschäftsführender Gesellschafter. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und nach der GewO. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt ist, und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, soweit eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt ist, solche Unternehmen zu erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |