Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausschließlich die Verwaltung von Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, einschließlich der Beteiligung als geschäftsführender Gesellschafter. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und nach der GewO. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstands geeignet sind, einschließlich der Gründung von und Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt ist, und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, soweit eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt ist, solche Unternehmen zu erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.