Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere Kommanditgesellschaften, die Übernahme der persönlichen Haftung einer Komplementärin, die Geschäftsführung und Vertretung von Kommanditgesellschaften sowie die Erbringung von administrativen, finanziellen und kaufmännischen Dienstleistungen an Gesellschaften, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist, insbesondere an Kommanditgesellschaften, an denen sie als Komplementärin beteiligt ist.