| Gegenstand | Der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Vertragszahnarzt- und einschlägigen Berufsrechts, sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen und solche erwerben. |