Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Gründung, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Beratung von Unternehmen sowie Finanzgeschäfte, welche nur im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte durchgeführt werden, soweit es hierfür keiner gesonderte behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis bedarf.