Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten, Vermieten und Verpachten eigener Immobilien sowie von Beteiligungen - einschließlich Übernahme der Komplementärsstellung - an Gesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien erwerben, halten und verwalten und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch Bau und Renovierung und Instandsetzung von Immobilien, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten; Betreiben von Hotels und Restaurants und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten