Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Angebot von Diensten über das Internet, insbesondere, aber nicht ausschließlich die Entwicklung und der Betrieb eines Internetdienstes (Portal) zum Hinterlegen bzw. Abrufen objektbezogener Nachrichten, Kurzinformationen, Bewertungen oder Mediadaten und weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf die Bereitstellung von Internetdiensten (Webseiten), insbesondere, aber nicht ausschließlich, Programmierungsleistungen und diesbezügliche Beratungsdienstleistungen; Ausgenommen sind Rechts- und Steuerberatungen sowie Rechtsdienstleistungen; diese werden explizit nicht durch die Gesellschaft erbracht.