Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Haftungsübernahme, die Geschäftsführung und die Verwaltung für den Geschäftsbetrieb zur Förderung, Absicherung und Weiterentwicklung der Pflege durch das Anbieten von Serviceleistungen im Pflegesektor. Dazu zählt insbesondere die Haftungsübernahme für Beratungstätigkeiten, Personalgestellung und die Erbringung von Pflegeleistungen, sowie Assistenzdienstleistungen für die ambulante/häusliche Pflege und Intensivpflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.