| Gegenstand | die Haftungsübernahme, die Geschäftsführung und die Verwaltung für den Geschäftsbetrieb zur Förderung, Absicherung und Weiterentwicklung der Pflege durch das Anbieten von Serviceleistungen im Pflegesektor. Dazu zählt insbesondere die Haftungsübernahme für Beratungstätigkeiten, Personalgestellung und die Erbringung von Pflegeleistungen, sowie Assistenzdienstleistungen für die ambulante/häusliche Pflege und Intensivpflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger. |