| Gegenstand | Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, die die oben genannten Tätigkeiten zum Gegenstand haben, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der BTZ GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |