Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligung an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.