| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist je für eigene Rechnung: a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften beliebiger Rechtsform im In- und Ausland; b) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien; c) die Verwaltung eigenen Vermögens; d) die Erbringung von Beratungsleistungen i.S.v. Unternehmensberatungen. Ausgenommen sind alle Beratungsleistungen, die erlaubnis- und/oder genehmigungspflichtig sind. |