| Gegenstand | Das Verwalten eigenen Vermögens, Gründung und Aufbau, Erwerb, Halten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Führung, das Erbringen nicht erlaubnispflichtiger Dienstleistungen und Beratung für Unternehmen, insbesondere zu Investitionen, Finanzierung, über die Kapitalstruktur, die Strategie und damit verbundenen Fragen sowie bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsbesorgungsverträgen sowie das Ausüben der Geschäftsführung für Dritte, das Vermitteln von Vermögensanlagen, ausschließlich als nicht erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß der Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbch erlaubnis- oder anzeigepflichtig sind. |