Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Kommunikations- und Beratungsdienstleistungen für Einzelpersonen, Organisationen, Verbände, Unternehmen, staatliche und überstaatliche Einrichtungen;
2. Planung und Durchführung von Events und Veranstaltungen aller Art;
3. Erstellen von Webseiten und Betreiben von Webshops;
4. Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen;
5. Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten jeglicher Art, die zu einem besseren Schlaf beitragen können;
6. Herstellung und Verkauf von Waren aller Art, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, diätische Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Arzneimittel und Well-Being-Produkte.
Erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen sind ausgeschlossen.