Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen, insbesondere die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen; Verwaltung eigenen Vermögens (nicht im Auftrag Dritter); Beteiligung an anderen Unternehmen; Bereitstellung von Rechenleistung; IT Dienstleistungen und Beratung; Handel mit IT-Technik; Handel mit virtuellen Währungen