Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz und dessen Verwaltung ohne Tätigkeiten im Sinne von § 34c Gewerbeordnung sowie die Erbringung von wirtschaftlichen Beratungsleistungen auf dem Grundstückssektor ohne Tätigkeiten im Sinne von § 34c Gewerbeordnung.