| Gegenstand | Die Trägerschaft, Errichtung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V. Die Gesellschaft ist berechtigt, Medizinische Versorgungszentren an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen zu erbringen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO),
c) der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), der Wohlfahrtspflege (§§ 53, 66 AO). |