Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Maklertätigkeit gem. § 34 c Gewerbeordnung, Hausverwaltung und WEG-Verwaltung sowie Bestandshaltung von Immobilien.