Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion, Coproduktion, Verwertung, Vermarktung und der Vertrieb/die Lizensierung von Kino- und Fernsehproduktionen und anderen Medienprojekten jeglicher Art sowie Eventcatering im eigenen und fremden Namen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte vorzunehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO und Bankgeschäfte.