Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Kintlein & Ose GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 48919 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 22.02.2018 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen (PVA), Gegenstand des Unternehmens sind keine nach § 34 c GewO oder dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtige Tätigkeiten.