Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Sammeln, die Akquisition, die Verarbeitung, die Produktion und die Verbreitung von Nachrichten, Daten und Informationen unter Nutzung aller derzeitigen und künftigen technischen Mittel und aller derzeitigen und künftigen Medien. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.