Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz oder der Wirtschaftsprüferordnung.