Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung mit Daten- und Textverarbeitung mittels Computeranlagen und damit in Verbindung stehender Geschäfte mit ausdrücklicher Ausnahme der Hilfeleistung in Steuersachen (gem. § 6 Ziffer 3 und 4 StBerG), Unternehmensberatung ohne Rechts- und Steuerberatung, Verkauf, Einrichtung und Schulung von PC Hard- und Software sowie Vermittlung von Unternehmensdienstleistungen an Dritte.