| Gegenstand | die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung mit Daten- und Textverarbeitung mittels Computeranlagen und damit in Verbindung stehender Geschäfte mit ausdrücklicher Ausnahme der Hilfeleistung in Steuersachen (gem. § 6 Ziffer 3 und 4 StBerG), Unternehmensberatung ohne Rechts- und Steuerberatung, Verkauf, Einrichtung und Schulung von PC Hard- und Software sowie Vermittlung von Unternehmensdienstleistungen an Dritte. |