| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, den kulturellen Austausch im wissenschaftlichen Bereich zwischen China und Deutschland im Sinne des Völkerverständigungsgedankens zu stärken, zu fördern und auszubauen, im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 5 und Nr. 7 sowie Nr. 13 Abgabenordnung Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung gemeinnütziger Vorträge von renommierten Professoren über die chinesische Kultur und Ökonomik in Zusammenarbeit mit Universitäten und/oder anderen akademischen Einrichtungen; das Anbieten und die Durchführung von Kursen und Unterricht, wie zur Teezeremonie, Guqin (Zither) oder zu anderen Kunstformen aus China sowie der künstlerischen Praxis dieser Kunstform selbst an verschiedenen Standorten in Deutschland; das Anbieten und die Durchführung von Foren für kulturelle und gesellschaftliche Inhalte in und westlich von China sowie das Einladen von Experten aus China und Deutschland für einen aktiven Austausch dessen; das Anbieten und die Durchführung von Konferenzen zur Thematik der chinesische Kultur und Kunst und der landesspezifischen Kunstform mit wissenschaftlicher Ausprägung und die Veröffentlichung mit wissenschaftlichem Charakter der Ergebnisse der Forschung von kulturellen und wissenschaftlich-ökonomischen Austauchprogrammen. |