Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.