| Gegenstand | Der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Textilien, Nahrungs(ergänzungs)mitteln, Unterhaltungselektronik, Autozubehör, Luxuswaren, Desinfektionsmitteln sowie die Unternehmensberatung und die Vermittlung und Durchführung von Reisen (Reisebüro) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und andere Unternehmen, deren Gegenstand mit den genannten Tätigkeiten zusammenhängt, gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. |