Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung in Industrie und Handel, der Abschluss sonstiger Handelsgeschäfte jeglicher Art sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund- und Kapitalvermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundeigentum sowie von Anteilen an anderen Gesellschaften im Zusammenhang mit Immobilien, ohne erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen.