Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung in Industrie und Handel, der Abschluss sonstiger Handelsgeschäfte jeglicher Art sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund- und Kapitalvermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundeigentum sowie von Anteilen an anderen Gesellschaften im Zusammenhang mit Immobilien, ohne erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen.