| Gegenstand | Die Vermögensverwaltung in Industrie und Handel, der Abschluss sonstiger Handelsgeschäfte jeglicher Art sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund- und Kapitalvermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundeigentum sowie von Anteilen an anderen Gesellschaften im Zusammenhang mit Immobilien, ohne erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen. |