Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Einzelhandel, Handel, Catering und Außerhausverkauf von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs, Versorgung für Events sowie Verabreichung, Ausschank von Speisen und Getränken im Gastrobereich.