Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Entwicklung, die Vermarktung, der Vertrieb, der Verkauf oder die sonstige Verwertung von Softwareprodukten, -dienstleistungen und Videospielen (einschließlich Videospielen für Mobilgeräte), sowie die IT- und Prozessberatung.