| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. 3) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) die Durchführung und Förderung von Kunst- und Kulturaustauschprojekten zwischen Deutschland und Südkorea wie z. B. Kooperationsveranstaltungen von Künstlern beider Staaten zum gegenseitigen Austausch, b) die Durchführung und Förderung von Austauschveranstaltungen zwischen anerkannten Kulturstiftungen in beiden Staaten, c) die Durchführung und Förderung von Auszubildenden-Austauschprojekten zwischen Deutschland und Südkorea, d) die Durchführung und Förderung von Veranstaltungen der verantwortlichen Körperschaften (z.B. Handels- und Handwerkskammern) beider Staaten zum gegenseitigen Austausch über die Bedingungen und Situationen in der Berufsbildung und den Bildungskonzepten in beiden Staaten, e) die Durchführung und Förderung von Austauschprojekten sowie des Kontaktes zwischen Unternehmen, Stiftungen und sonstigen Ausbildungsträgern in beiden Staaten zum Zwecke der Verbesserung der Berufsausbildung in und des Berufsschüleraustausches zwischen beiden Staaten, f) die Durchführung und Förderung von Austauschprojekten sowie der Kommunikation zwischen den anerkannten Stiftungen der politischen Bildung in beiden Staaten zur Förderung der politischen Bildung von jungen Menschen sowie g) die Förderung und Unterstützung des Austausches und der Kommunikation zwischen den Städten in beiden Staaten z. B. zur Gründung von Stadtpartnerschaften. |